KommunionhelferInnen

Kommunionhelferdienst

Kommunionhelferdienst

Die Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer sind beauftragt, neben den Priestern und Diakonen - die Kraft ihres Amtes dazu befugt sind - die Kommunion auszuteilen.

Frauen und Männer, die sich im Sinne des allgemeinen Priestertums in ihren Gemeinden besonders einsetzen, können auch in der Feier der Eucharistie, dem Mittelpunkt allen kirchlichen Lebens, am priesterlichen Dienst der Kirche sichtbar und wirksam Anteil nehmen. Das ist eine Bereicherung und bestätigt zugleich, dass alle Gläubigen zum Dienst am Leben der Kirche berufen sind.

Es ist Aufgabe des Pfarrers, im Einvernehmen mit dem jeweiligen Pfarrgemeinderat Frauen und Männer ab einem Alter von 25 Jahren für diese Beauftragung vorzuschlagen, die vorrangig für den Bereich der betreffenden Gemeinde gilt.

Die schriftliche Beauftragung zur Spendung der hl. Kommunion wird jeweils für 3 Jahre erteilt. Sie kann nach Ablauf der Zeit in Übereinstimmung mit dem zuständigen Pfarrer erneuert werden.

Denken Sie daran: Kirche sind wir alle!